Bei der 96. JuMiKo haben die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Anwaltskammern den bayerischen Vorstoß zur Reduzierung des RDG entschieden abgelehnt. Sie warnen, dass Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Anbieter tendenziell Zielkonflikte in Kauf nehmen und Mandanten nicht umfassend und unabhängig beraten würden. Das derzeitige Rechtsdienstleistungsgesetz sichert klare berufsrechtliche Vorgaben wie Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und Interessenkonfliktvermeidung. Die Kammern fordern deshalb Bund und Länder auf, den gesetzlichen Rahmen unverändert zu lassen. Verbraucherschutz steht oberster Stelle.
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Sicherung hoher Beratungsqualität: RDG bleibt auch Gegenstand heftiger Debatte
Anlässlich der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister erneuern die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Kammerpräsidenten ihr Engagement für das geltende Rechtsdienstleistungsgesetz. Vielfältige Stellungnahmen aus den Ländern untermauern ihre Kritik am bayerischen Vorstoß, der die unabhängige Mandatsvertretung und den Verbraucherschutz beeinträchtigen könnte. Um berufsrechtliche Pflichten zu stärken und Interessenkonflikte zu vermeiden, fordern sie eine eindeutige Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. Sie appellieren nachdrücklich an Bund und Länder zur Ablehnung.
Versicherungswirtschaft beeinflusst Rechtsberatung und opfert Mandantenschutz zugunsten hohe Gewinne
Durch den Fokus auf Kostenreduktion und Ertragssteigerung handeln Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Berater. In diesem Rahmen entstehen systemische Interessenkonflikte, die Mandantinnen und Mandanten selten klar dargestellt werden. Versprochene Deckungsleistungen müssen oft mehrfach nachgehakt werden, bevor sie verbindlich zugesagt sind. Diese Abläufe erhöhen den Aufwand für Versicherte, mindern die Effizienz des Rechtsschutzes und untergraben das Vertrauen. Sie zeigen, dass nur unabhängige Rechtsberatung einen fairen und transparenten Schutz gewährleisten kann dauerhaft und sicher.
Berufsrecht schützt Mandanten fundamental vor wirtschaftlichen Interessen der Versicherer
Würden Versicherungsdienstleister selbst rechtliche Beratung anbieten, bestünde die Gefahr einseitiger Entscheidungen, um Ausgaben zu minimieren. Rat suchenden Personen stünde dann kaum eine neutrale Instanz zur Seite, die Deckungsanträge kritisch prüfen könnte. Vollständig unabhängige Anwaltschaft hingegen gewährleistet, dass alle relevanten rechtlichen Optionen im Mandantenwunsch berücksichtigt werden. Jeder Schritt erfolgt zielgerichtet und nach berufsrechtlichen Maßstäben. Dadurch bleibt der Zugang zu qualifiziertem Rechtsschutz transparent, kosteneffizient und niederschwellig.
Anwaltliche Unabhängigkeit sichert Mandatstreue: RDG schreibt klare Pflichten vor
Das Rechtsdienstleistungsgesetz schreibt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte klare berufsrechtliche Vorgaben vor, die absolute Unabhängigkeit garantieren, das Mandatsgeheimnis wahren und Interessenkonflikte kategorisch ausschließen. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen für eine transparente und qualitativ hochwertige Rechtsberatung. Mandantinnen und Mandanten können sich darauf verlassen, dass ihre Anliegen ohne wirtschaftlichen Druck vertreten werden. Dagegen fehlt Rechtsschutzversicherern als profitorientierte Unternehmen eine solche berufsrechtliche Regulierung, weshalb dort wirtschaftliche Zwänge in die Beratung einfließen können.
Präsident Wessels attackiert Versicherer-Vorstoß als offensichtliche völlig mandantenschädliche Bestleistung
Der bayerische Vorschlag, Rechtsschutzversicherern erweiterte Beratungsrechte zuzugestehen, wird von Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK, dezidiert als Geschenk an die Versicherungswirtschaft zu Lasten der Mandantinnen und Mandanten bezeichnet. Er weist darauf hin, dass organisatorische Schnittstellen innerhalb von Versicherungsunternehmen keine effektive Lösung gegen Interessenkonflikte darstellen und lediglich den Schein von Unabhängigkeit vermitteln. Wessels ruft die Justizminister von Bund und Ländern auf, den Entwurf abzulehnen und den Verbraucherschutz zu wahren.
BRAK verteidigt RDG, Verbraucherschutz und Rechtsberatung dauerhaft zu sichern
Die konsequente Durchsetzung des Rechtsdienstleistungsgesetzes durch die Bundesrechtsanwaltskammer gewährleistet eine verlässliche, unabhängige Rechtsberatung. Ratsucher erhalten professionelle, transparente Unterstützung, die strengen berufsrechtlichen Anforderungen genügt und den Verbraucherschutz gewährleistet. Gesetzliche Bestimmungen verhindern Interessenkonflikte, schützen die Mandantenautonomie und setzen einen niedrigschwelligen Zugang zu juristischer Expertise um. Diese Initiative festigt dauerhaft das Vertrauen in das Rechtssystem, stärkt die Position der Mandanten und sichert die Qualität anwaltlicher Leistungen.

