Ostern im Schnee mit dem richtigen Versicherungsschutz genießen

18.03.2010 | Bad Homburg
Für den Schneeausflug an Ostern ist alles zusammen: Die Ausrüstung steht bereit und die Unterkunft ist gebucht. Doch was ist mit dem Versicherungsschutz bei einem Unfall im Schnee? Diesen gilt es, nicht aus dem Auge zu verlieren: Alleine in Bayern hatte die Bergwacht im letzten Jahr mehr als 2.000 Einsätze, um Skifahrern, Snowboardern und Rodlern zu helfen.

Abgesehen von den Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchti-gungen kann ein solcher Unfall auch enorme finanzielle Belastungen mit sich bringen, und zwar bei fehlendem Versicherungsschutz. Deshalb gilt: Vor dem Start auf die Piste erst einmal die Unfall- und Haftpflichtversicherung überprüfen. Weltweite Übernahme der Bergungskosten Was häufig von Wintersportlern nicht bedacht wird, ist, dass zwar die Krankenkasse in der Regel die Behandlungskosten eines Unfalls auf der Piste trägt, nicht aber die Bergungskosten. Darunter fallen z. B. Ausgaben wie der Transport ins nächste Krankenhaus oder auch die Bergung durch einen Rettungshubschrauber. Die entstehenden Kosten belaufen sich bei einem solchen Unfall schnell auf eine vierstellige Summe. Absichern gegen dieses Risiko können sich Wintersportler mit einer privaten Unfallversicherung der Basler Versicherungen. Diese übernimmt die Kosten für eine Bergung - egal, ob sich der Unfall auf der Zugspitze oder in den Rocky Mountains ereignet: Der Unfallschutz gilt weltweit. Im Unterschied zu vielen anderen Versicherern übernehmen die Basler Versicherungen Bergungskosten bis zu 5.000 Euro, gängig sind wesentlich geringere Summen. Darüber hinaus übernimmt die private Unfallversicherung auch die Kosten für den Fall, dass nach dem Unfall eine Behinderung zurückbleibt. Die Zahlung, die der Versicherer bei den Unfallfolgen leistet, richtet sich nach der Höhe der Versicherungs-summe und dem Grad der Invalidität. Zu bedenken ist, dass sich nicht nur Skifahrer und Snowboarder beim Wintersport schwere Verletzungen zuziehen können, sondern auch Rodler. Häufig wird das Tempo, mit dem Schlitten unterwegs sind, unterschätzt. "Für Gips gibt"s Geld" Was ist, wenn Sie sich auf der Piste das Bein brechen? Sie werden wahrscheinlich einige Wochen eingeschränkt durch einen Gips oder durch eine Schiene. Hierbei gut zu wissen: Die Behandlungskosten werden bei einem solchen Unfall sowohl im In- als auch im Ausland in der Regel vom Krankenversicherer übernommen. Darüber hinaus erhalten Sie für diese Unannehmlichkeiten bei einem Krankenhausaufenthalt das so genannte "Krankenhaustagegeld", wenn Ihre Krankenversicherung dies beinhaltet. Aber was ist, wenn Sie zwar beeinträchtigt, aber zu Hause sind? In diesem Fall zahlt die private Unfallversicherung der Basler das so genannte "Gipsgeld". Hierbei handelt es um eine Pauschale, die bei Knochenbruch, aber auch bei Verletzungen wie Bänderrissen gezahlt wird. Schädigung Dritter Oft passieren Wintersportunfälle nicht nur durch Eigenverschulden, sondern auch durch Dritte: Einbiegen auf die Piste, ohne nach rechts und links bzw. nach oben zu schauen, ob ein anderer Fahrer kommt. Hier gilt: Wer einen Unfall verursacht, bei dem andere Personen verletzt werden, haftet für alle entstehenden Kosten, und zwar unbegrenzt. Schnell können sich diese bei einem Unfall im Millionenbereich bewegen. Gut ist, wer für diesen Fall eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die die Kosten übernimmt. Die private Haftpflichtversicherung der Basler Versicherungen beispielsweise schließt die Haftung bei Wintersportunfällen, bei denen Dritte zu Schaden kommen, ein. Eine gute Nachricht für alle, die unbeschwerte Ferien im Pulverschnee, verbringen wollen. Gerade bei älteren Haftpflichtverträgen lohnt es, genau hinzusehen: Denn oftmals sind dort bestimmte Sportarten ausgeschlossen oder die Versicherungssumme ist viel zu niedrig. Hier sollte die Police geprüft und erforderlichenfalls angepasst werden, um den Traum vom Pulverschnee nicht zum Albtraum werden zu lassen

Quelle: Pressemeldung Basler Versicherungen

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