Gut präpariert auf die Piste
Die Unfallgefahr auf der Piste wächst: In Oberbayern wurde in den vergangenen Jahren ein Zuwachs der mittleren und schweren Verletzungen beim Wintersport um 20 Prozent verzeichnet. In Österreich zählte das Kuratorium für Verkehrssicherheit im vergangenen Jahr rund 60.000 Ski- und Snowboardunfälle. Inzwischen verunglücken dort mehr Menschen an verschneiten Berghängen als auf der Straße.
Die Forderung nach einer Helmpflicht wird immer lauter. Mehr als 80 Prozent der jährlich rund 6000 Kopfverletzungen beim Wintersport könnten durch einen Helm vermieden werden. In Italien besteht die Helmpflicht bereits seit 2005, allerdings nur für Kinder. In jedem Fall gilt: Gut, wer sich schon vor dem ersten Schwung im Schnee umfassend vorbereitet und sicher schützt.
Im Ausland besser Privatpatient
Verletzt sich ein Skifahrer, dann übernimmt die Krankenversicherung die Behandlungskosten: bei privat Versicherten in der Regel auch im Ausland, bei gesetzlich Versicherten nur im Rahmen eines Sozialversicherungsabkommens mit dem jeweiligen Urlaubsland. Zudem zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht den Rücktransport, auch wenn dieser medizinisch notwendig ist. Gesetzlich Versicherte können daher unter Umständen auf Mehrkosten von vielen tausend Euro sitzen bleiben.
Nach Erfahrungen des Deutschen Skiverbandes wird in vielen Fällen trotz Bestehen eines Sozialversicherungsabkommens privat abgerechnet. "Wer gesetzlich krankenversichert ist, sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben. Damit ist man im Ausland Privatpatient und genießt eine ausreichende Absicherung", rät Helmut Soulier von der Allianz. Dieser Schutz belastet das Urlaubsbudget nur minimal: Bei derAllianz Privaten Krankenversicherung z.B. ist er schon für acht Euro pro Person im Jahr zu haben. Eine Familie zahlt nur 14 Euro.
Unfallversicherung schützt vor finanziellen Folgen
Mit einer privaten Unfallversicherung können sich Freizeit-Skifahrer gegen die finanziellen Folgen von Unfällen absichern. Die Unfallversicherung der Allianz übernimmt zum Beispiel die Kosten für die Bergung von der Unfallstelle und für den erforderlichen Rücktransport - bis zu 5000 Euro im Inland und maximal 10.000 Euro im Ausland.
Sollte es zu einem Dauerschaden kommen, sorgt die Unfallversicherung mit einer einmaligen Kapitalleistung dafür, dass zum Beispiel die eigene Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden können. Wer eine Unfallrente abgeschlossen hat, erhält ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent eine lebenslange Monatsrente. Damit können Mehrkosten abgefedert werden, die entstehen, wenn beispielsweise eine Haushaltshilfe bei den täglichen Dingen des Lebens unterstützen muss.
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Arbeitskraftverlust
Wen es so schlimm trifft, dass er seinen Beruf nicht länger ausüben kann, dem ist es mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, den wirtschaftlichen Verlust der Arbeitskraft abzusichern. Denn der Staat bietet hier keinen ausreichenden Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausgeübt werden kann.
Das gilt vor allem für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind. Sie haben keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese fällt oft zu gering aus, vor allem, wenn sie den Lebensunterhalt von mehr als einer Person abdecken soll. Und im schlimmsten Fall sichert beim Tod eines Partners eine Lebensversicherung die Hinterbliebenen finanziell ab.
Vor dem Sport kommt der Sport: Mit Gymnastik fit auf die Piste.
Privat-Haftpflicht tritt bei selbst verursachten Schäden ein
Wer einen Skiunfall verursacht, bei dem andere Personen geschädigt werden oder Sachschäden entstehen, den schützt eine Privat-Haftpflichtversicherung - auch im Ausland. "Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist generell für jeden ein Muss. Sie tritt ein, wenn andere im Zusammenhang mit einem Skiunfall Schadenersatzansprüche an den Verursacher richten", erläutert Soulier.
Der Versicherungsschutz umfasst dabei bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen sowohl Behandlungskosten als auch Schmerzensgeld und Ansprüche wegen Verdienstausfall oder bleibender Gesundheitsschäden des geschädigten Skifahrers. Wenn die Forderungen unberechtigt oder überhöht sind, der Verursacher also nicht zahlen muss, wehrt die Privat-Haftpflichtversicherung solche unberechtigten Forderungen ab, notfalls vor Gericht.
Airbag für Wintersportler
Eine gute Ausrüstung verhindert viele Verletzungen und kann Leben retten. Neben dem Helm tragen immer mehr Skifahrer auch Rückenprotektoren, um sich gegen Rippenbrüche auf den harten Pisten zu schützen. Wer das besondere Risiko sucht und jenseits der Piste fährt, sollte unbedingt einen Lawinenpiepser dabei haben. Dieser erleichtert das Orten im Falle einer Verschüttung durch eine Lawine.
Immer beliebter werden auch so genannte Airbag-Rucksäcke. Bei einem Lawinenabgang zieht der Freerider an einer Reißleine am Schultergurt und mit Hilfe einer Pressluftpatrone werden Luftkissen am Rucksack aufgeblasen, die ein Verschüttetwerden in der Lawine verhindern sollen. Der Gestürzte bleibt oberhalb der Schneemassen und "schwimmt" mit der Lawine mit.
Verkehrsregeln auf der Piste
Aber auch schon vor dem Urlaub kann der Skifahrer etwas tun. "Es ist ratsam, nicht gleich vom Büro auf die Piste zu gehen, sondern am besten schon vor dem Skiurlaub mit Skigymnastik zu beginnen", empfiehlt Dr. med. Matthias Kühn, Gesundheitsexperte der Allianz. Endlich auf der Piste sollte man sich aufwärmen, bevor es dann den Abhang hinunter geht. Beim Fahren sollten alle Skifahrer die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) beachten. Diese Anforderungen sind zumindest in den Alpenländern obligatorisch. In jedem Fall sollte auf Alkohol auf der Piste verzichtet werden.
Kommt es doch zu einem Skiunfall, ist es dringend notwendig, Name und Adresse von Beteiligten oder Zeugen zu notieren. Das ist ganz wichtig, falls es zu der Frage nach dem Mitverschulden, zum Beispiel bei einer Kollision zweier Skifahrer, und zu späteren Rechtsstreitigkeiten kommt. Nach den Bestimmungen des FIS muss jeder Skifahrer oder Snowboarder, ob beteiligt oder nur Zeuge, im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben
Quelle: Pressemeldung Allianz SE
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